Einwilligung zur Datenverarbeitung

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie optionale Cookies von Google, um unsere Webseite zu optimieren und Statistiken zu erstellen. Optionale Cookies werden erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (durch Klick unten auf "Alle Cookies akzeptieren" oder nach Klick auf "Cookie-Einstellungen" durch dortiges Anhaken der optionalen Cookies und Bestätigung dieser Einstellungen durch "Einstellungen speichern") gesetzt. Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Die Nutzung der Webseite ist auch ohne ausdrückliche Einwilligung hinsichtlich der optionalen Cookies möglich.

Cookie-Einstellungen
 Essenzielle Cookies

Einige Cookies sind für den Betrieb der Seite notwendig und können daher nicht deaktiviert werden.

 Alle Marketing Cookies erlauben

Diese Cookies verwenden wir und unsere Drittanbieter, um Ihnen interessenbezogene Werbung und maßgeschneiderte Inhalte zu unterbreiten.

 Google Tag Manager
 Alle Analyse Cookies erlauben

Diese Cookies verwenden wir und unsere Drittanbieter, um Ihnen ein sichereres und angenehmeres Erlebnis zu ermöglichen.

 Google reCaptcha
 YouTube Videos
 Alle Cookies erlauben

CALL-BACK

Neue Bestimmungen bei Intrastat

Neue Anforderungen zur Außenhandelsstatistik - mit dem VS/4 sind Sie bestens gerüstet
Pünktlich zur Abgabe des Berichtsmonats Januar 2022 wurde der Rollout der neuen Version abgeschlossen. Die Änderungen bei Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik in Deutschland sowie Österreich haben wir nachfolgend kurz für Sie zusammengefasst:

Deutschland:

  • Es ist die neue Liste der Arten des Geschäfts (nachfolgend "AdG") anzuwenden. Zu beachten ist, dass die neuen AdG sowohl bei Anmeldungen zur Intrahandelsstatistik als auch in Zollmeldungen gültig werden. Bei den Meldungen für das Jahr 2021 müssen jedoch weiterhin die alten AdG genutzt werden, selbst wenn diese Meldungen im Kalenderjahr 2022 erfolgen. 
  • In der Intrahandelsstatistik ist bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten das Ursprungsland der exportierten Ware verpflichtend anzugeben.
  • Gleiches gilt für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Einfuhrmitgliedstaat. Bei Privatpersonen/B2C-Lieferungen muss konstant eine standardisierte Vorgabe QN999999999999 verwendet werden.

Österreich:

  • Neues Datenformat: Die für die Intrastat-Meldungen bisher eingesetzte Software IDEP wurde durch eine neue Lösung RTIC abgelöst. Eine Meldung via IDEP ist somit nicht mehr möglich. Das bisherige Schnittstellenformat musste entsprechend abgelöst werden.
Infomaterial

Infomaterial

Sie möchten mehr über D&G-Software erfahren?
Fordern Sie unser kostenloses Infomaterial an.

Jetzt anfordern

TOP