
Neue Bestimmungen bei Intrastat
Neue Anforderungen zur Außenhandelsstatistik - mit dem VS/4 sind Sie bestens gerüstet
Pünktlich zur Abgabe des Berichtsmonats Januar 2022 wurde der Rollout der neuen Version abgeschlossen. Die Änderungen bei Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik in Deutschland sowie Österreich haben wir nachfolgend kurz für Sie zusammengefasst:

Deutschland:
- Es ist die neue Liste der Arten des Geschäfts (nachfolgend "AdG") anzuwenden. Zu beachten ist, dass die neuen AdG sowohl bei Anmeldungen zur Intrahandelsstatistik als auch in Zollmeldungen gültig werden. Bei den Meldungen für das Jahr 2021 müssen jedoch weiterhin die alten AdG genutzt werden, selbst wenn diese Meldungen im Kalenderjahr 2022 erfolgen.
- In der Intrahandelsstatistik ist bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten das Ursprungsland der exportierten Ware verpflichtend anzugeben.
- Gleiches gilt für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Einfuhrmitgliedstaat. Bei Privatpersonen/B2C-Lieferungen muss konstant eine standardisierte Vorgabe QN999999999999 verwendet werden.

Österreich:
- Neues Datenformat: Die für die Intrastat-Meldungen bisher eingesetzte Software IDEP wurde durch eine neue Lösung RTIC abgelöst. Eine Meldung via IDEP ist somit nicht mehr möglich. Das bisherige Schnittstellenformat musste entsprechend abgelöst werden.

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