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ERP DSGVO: Datenschutzkonforme Verarbeitung im Handelssystem

Auf einen Blick: Ein ERP-System sollte DSGVO-Anforderungen nicht als nachträgliche Anpassung erfüllen, sondern durch seine technische Gestaltung von Beginn an unterstützen – nach dem Prinzip „Privacy by Design and Default". Wer ein ERP einsetzt, das personenbezogene Daten verarbeitet, ist als verantwortliche Stelle zur nachweisbaren Compliance verpflichtet. Unser ERP-System VS/4 ist GoBD-konform, wird in Deutschland entwickelt und betrieben und unterstützt die wesentlichen DSGVO-Anforderungen an Datenzugriff, Löschkonzepte und Protokollierung.

Jedes Unternehmen, das in seinem ERP-System Kundendaten, Mitarbeiterdaten oder Lieferantenkontakte verarbeitet, fällt in den Anwendungsbereich der DSGVO. Das betrifft nicht nur Cloud-Lösungen, sondern auch On-Premises-Systeme. Die entscheidende Frage bei der ERP-Auswahl lautet daher: Unterstützt das System die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen technisch – oder müssen Compliance-Anforderungen nachträglich durch externe Tools oder manuelle Prozesse abgebildet werden?

Was DSGVO und ERP miteinander verbindet

ERP-Systeme verarbeiten täglich große Mengen personenbezogener Daten: Namen und Adressen von Endkundinnen und Endkunden, Zahlungsinformationen, Bestellhistorien, Kontaktdaten von Ansprechpartnern bei Lieferanten. All diese Daten unterliegen den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung – von der Zweckbindung über die Datensparsamkeit bis zur Pflicht zur Löschung, wenn der Verarbeitungszweck entfällt.

Der Auslöser für eine systematische DSGVO-Prüfung des ERP-Systems ist häufig ein konkreter Anlass: ein Datenschutzaudit, die Bestellung eines neuen Datenschutzbeauftragten oder eine ERP-Beratung im Rahmen eines Systemwechsels, bei dem Datenschutzanforderungen erstmals strukturiert erhoben werden. Wer zu diesem Zeitpunkt feststellt, dass das bestehende ERP wesentliche Anforderungen nicht abbilden kann, steht vor einem aufwendigen Nachrüstprojekt.



Der häufigste Fehler: DSGVO-Konformität erst nach der Einführung prüfen

Viele Unternehmen wählen ihr ERP-System primär nach funktionalen Kriterien – und prüfen Datenschutzanforderungen erst im laufenden Betrieb. Das kann teuer werden: Fehlen im System grundlegende Funktionen wie Zugriffsprotokollierung, automatisierte Löschroutinen oder die Möglichkeit zur Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO, müssen diese nachträglich ergänzt oder durch manuelle Prozesse kompensiert werden.

Branchenkennern zufolge entstehen die meisten systemischen Datenschutzverstöße nicht durch Fahrlässigkeit, sondern durch Software, die DSGVO-Anforderungen technisch nicht ausreichend unterstützt. Ein ERP-System, das Privacy by Design und Privacy by Default bereits in seiner Architektur berücksichtigt, reduziert dieses Risiko strukturell – ohne zusätzliche Anpassungsprojekte.

Datenschutz im ERP-System VS/4

D&G-Software entwickelt seit 1987 ERP-Lösungen für den Handel – in Deutschland, für den deutschen und europäischen Markt. Das VS/4 wird in Deutschland entwickelt und betrieben, was in Bezug auf Datensouveränität und die Anwendbarkeit europäischen Datenschutzrechts ein klarer Vorteil gegenüber US-amerikanischen Cloud-Lösungen ist. Das System ist GoBD-konform und TÜV-geprüft und bei mehr als 350 Kunden im Einsatz – die Referenzen geben einen Einblick in den produktiven Betrieb.

Das VS/4 unterstützt die wesentlichen technischen und organisatorischen Anforderungen der DSGVO: Zugriffsberechtigungen werden nach dem Need-to-know-Prinzip vergeben, Systemereignisse werden protokolliert, und Kundendaten lassen sich auf Anfrage vollständig auskunftsfähig aufbereiten. Löschkonzepte können systemseitig hinterlegt werden, sodass Datenlöschungen automatisiert und nachweisbar erfolgen. Wir empfehlen, für die rechtliche Ausgestaltung dieser Prozesse stets einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten hinzuzuziehen.

Was ein DSGVO-konformes ERP technisch leisten muss

Die folgenden Funktionen sollte ein ERP-System bereitstellen, um die Einhaltung wesentlicher DSGVO-Anforderungen technisch zu unterstützen:

  • Granulare Zugriffsberechtigungen nach dem Need-to-know-Prinzip – differenziert nach Rollen und Datenkategorien
  • Protokollierung von Datenzugriffen und Systemereignissen als Grundlage der DSGVO-Rechenschaftspflicht
  • Auskunftsfunktion: personenbezogene Daten einer betroffenen Person vollständig und strukturiert abrufbar
  • Löschkonzept: automatisierte Löschroutinen nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen oder auf Antrag
  • Datenminimierung: Verarbeitung nur der für den jeweiligen Zweck erforderlichen Daten
  • Auftragsdatenverarbeitung: klare vertragliche und technische Abgrenzung bei Systemzugriffen durch den Anbieter

Handelsunternehmen, die das VS/4 einsetzen, profitieren damit von einer soliden Grundlage für die Einhaltung europäischer Datenschutzanforderungen und für die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten im eigenen Haus.

Datenschutzfunktionen live erleben

Unsere Spezialistinnen und Spezialisten zeigen Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch, wie das VS/4 datenschutzrelevante Prozesse technisch unterstützt – und welche organisatorischen Maßnahmen ergänzend empfehlenswert sind. Eine kostenlose Demo steht bereit. Nehmen Sie jetzt über das Kontaktformular Kontakt auf – wir freuen uns auf das gemeinsame Gespräch.


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