
Änderung bei der Grundpreisangabe zum 28.05.2022
Worum geht es?
Zum 28.05.2022 tritt die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft. Damit verbunden sind Änderungen, die auch Auswirkungen auf den Online-Handel haben werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und zusätzlich für den Versandhandel abgeleitet unter versandhandelsrecht.de.
Eine besonders wichtige Änderung ergibt sich im Bereich zur Angabe des Grundpreises.
Inhalt der neuen Regelung!
Aufgrund eines Maßgabenbeschlusses des Bundesrates wird in § 5 Abs. 1 PAngV geregelt, dass zum Zwecke einer besseren Preistransparenz einheitlich "1 Kilogramm, bzw. 1 Liter" als Mengeneinheit für die Angabe von Grundpreisen zu nutzen ist. Die bisherige Möglichkeit einer Abweichung bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigen, wird u.a. ersatzlos gestrichen.
Was ist zu tun?
Vertreiben Sie Waren, die der Grundpreisangabe unterliegen, überprüfen Sie, ob bereits bei allen Produkten Grundpreise hinterlegt sind. Erstellen Sie einen Maßnahmen-Katalog was zu tun ist bspw.
- Identifikation der Produkte, bei denen kein Grundpreis hinterlegt ist
- Ermittlung/Recherche der Grundpreise für diese Produkte
- Klärung werden die Informationen / neue Daten benötigt (VS/4, Shopsystem, Print-Medien, etc.)
- Abstimmung mit Ihren D&G-Kundenberater welche Hilfestellungen angeboten werden
Bis 28.05. ist es zwar noch ein Weilchen hin, jedoch ist vor dem Hintergrund der langen Vorlaufzeiten gerade auch bei bspw. Print-Medien Eile geboten.
Wo und wie sind die Grundpreise zu pflegen?

Mit dem VS/4 können bereits die neuen Vorgaben problemlos umgesetzt werden. Denn im Register: Preise innerhalb der Marketingartikelverwaltung können Sie die Angaben zum Grundpreis (Grundpreiseinheit, Grundpreismenge) hinterlegen. Aufgrund der vorgegebenen Packungsmenge wird der Grundpreis dann entsprechend vom System automatisch errechnet.
Für eine teilweise automatische Unterstützung sprechen Sie Ihren Kundenberater an. Wir unterstützen Sie selbstverständlich gerne.

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