
Umsatzsteuerbefreiung: Für wen gilt das?
Worum geht es?
Grundsätzlich sind alle Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit erbringt, umsatzsteuerpflichtig. § 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) regelt in 28 Absätzen die Ausnahmen davon, also die Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen. Dort ist zum Beispiel festgelegt, dass
- Schulen und Bildungsträger,
- kulturelle Einrichtungen,
- medizinische und pflegerische Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Altenheime, aber auch
- Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige, mildtätige, politische oder kirchliche Einrichtungen
in den meisten Fällen von der Umsatzsteuer befreit sind.
Was viele aber wahrscheinlich nicht wissen, auch Geschäfte mit NATO-Truppenangehörigen sind von der Umsatzsteuer befreit. Hierbei muss der Beschaffungsauftrag von der amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe oder des zivilen Gefolges erteilt werden.
Der Rechnungsempfänger ist somit immer die Beschaffungsstelle, weil diese formell Ihr Auftraggeber ist.
Weitere Informationen finden auf der Homepage des Bundesministerium für Finanzen.
Was ist zu tun?

Damit ein Auftrag ohne Umsatzsteuer erstellt wird, muss bei der Adresse der Haken bei "MwSt. berechnen" entfernt werden.
Sollte der Sonderfall eintreten, dass die Rechnung an die deutsche Adresse gestellt wird, die Lieferung jedoch ins Ausland geht, darf die abweichende Lieferanschrift nicht beim Auftrag hinterlegt werden, da sonst die Mehrwertsteuer vom VS/4 wieder ausgewiesen wird.

Unser Tipp: Erstellen Sie in diesem Fall manuell den Paketaufkleber an die abweichende Lieferanschrift. Dies geht ganz einfach aus der Adressenverwaltung heraus über den Menüpunkt Bearbeiten - Manuelles Paket...

In dem sich öffnenden Fenster können Sie nun die "Abweichende Lieferanschrift" auswählen sowie den gewünschten Carrier markieren, über den die Sendung verschickt wird.
Nach dem Sichern wird ein Lieferschein mit einem Barcode erstellt. Durch das Scannen dieses Barcodes in der Shipping UI von V-LOG kann der Paketaufkleber erstellt werden.
Wie immer gilt: Die beschriebenen Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar, weshalb Sie unsere Handlungsempfehlungen bitte mit Ihrem Rechtsberater abstimmen müssen.

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